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aktuelle EU-Verordnung zum Thema Erbschaft

Neue EU-Verordnung "Im schlimmsten Fall zahlen Erben doppelt"

  • Von  17.August 2015 an gilt eine neue EU-Verordnung zum Erbrecht: Demnach gelten für deutsche Staatsangehörige, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen, die jeweiligen Erbrechtsregelungen vor Ort - und nicht die deutschen.
  • Diese EU-Verordnung wird so manches Testament ungültig machen.
  • Eine Absicherung vor unerwünschten Folgen ist aber möglich.

Es gibt viele Gründe, der eigenen Heimat zumindest zeitweise den Rücken zu kehren - und nicht wenige verbringen ihr Leben oder ihren Lebensabend im Ausland. Laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) leben etwa 220 000 deutsche Rentner im Ausland - fast doppelt so viele wie vor 20 Jahren.

Sie müssen umdenken, wenn sie ihre Familien auch über den Tod hinaus absichern wollen. Der Grund: Vom 17. August 2015 an greift bei Erbfällen mit Auslandsbezug eine neue EU-Erbrechtsverordnung. Sie gilt in allen Mitgliedstaaten außer Dänemark, Großbritannien und Irland, die ihre Bürger davor verschonen.

Die EU-Regelung bringt entscheidende Änderungen mit sich. "So manches hiesige Testament kann durch das Regelwerk zur Makulatur werden", warnen Spezialisten für Erbrecht.

Bisher wurde ein deutscher Staatsangehöriger logischer- und sinnvollerweise nach deutschem Recht beerbt. Das gilt auch wenn er im Ausland lebte und verstarb. Befanden sich Immobilien im Nachlaß, konnten allerdings zusätzlich auch die Rechtsordnungen anderer Staaten zum Tragen kommen - je nachdem, wo die Gebäude standen.

Die Erbschaftregelungen in Spanien haben bis 2015 zwischen Nicht-Residente und Residente unterschieden. Residente zahlten je nach Region fast gar keine Steuern, während aber Nicht-Residente weit aus höhere Steuern zahlen mussten. Diese gesetzlichen Regelungen wurden durch den EuGH in einer Entscheidung als unzulässig erklärt, da sie eine Verletzung der Gleichstellung darstellt, die durch in EU-Verträge garantiert wird. Daraus resultierende Rückforderungsansprüche der zuviel gezahlten Erbschaftsteuer, sind kompliziert und langwierig. Ohne grundlegendes Fachwissen eines Anwalts ist es unmöglich diese zu erzielen. Lassen Sie sich von einem Anwalt hierzu beraten.

Künftig ist das noch komplizierter:

Die neuerstellte EU-Verordnung knüpft die Rechtsfolgen eines Erbfalls grundsätzlich an das Recht jenes Staates, in dem der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes "seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte". Das kann, muß aber nicht der gemeldete Wohnsitz des Verstorbenen sein. "Ein deutscher Rentner, der seinen Lebensabend an der Costa Brava verbracht hat, wird dann voraussichtlich nach katalanischem Recht beerbt", bestimmt das neue EU-Gesetz. Das spanische Gesetz gilt außerhalb Kataloniens. Daß der Mann in Katalonien kaum etwas besaß, sondern eine Finca auf Mallorca hinterlässt, ist ebenso unerheblich wie die Tatsache, daß er deutscher Staatsbürger und in Köln gemeldet war.

Selbst wenn der Verstorbene klare Anordnungen zur Verteilung des Nachlasses getroffen hat: Eine Garantie, daß der Letzte Wille wirklich umgesetzt wird, gibt es im zukünftigen EU-Recht leider nicht mehr.
"Gerade das in Deutschland so beliebte Berliner Testament, in dem sich Eheleute gegenseitig zu Alleinerben einsetzen, wird in vielen Ländern nicht ohne weiteres anerkannt", warnt ein Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht aus Sindelfingen. Die Folge: Statt der fein austarierten, individuellen Vorgaben gelten dann die spanischen, französischen oder italienischen Erbrechtsregelungen - und die sichern den überlebenden Ehegatten oft nur rudimentär ab.

Viele Erwerbstätige, die alle paar Jahre an einem anderen Standort und oft auch in einem anderen Land arbeiten, müssen dann damit rechnen, dass ohne persönliche Vorsorge jedesmal die erbrechtlichen Regelungen ändern, denen er und seine Familie unterliegen.

Wem das zu blöd und unübersichtlich ist, oder  auch vorausschauende Weltenbummler oder Auswanderer sollten sich jedoch gegen unerwünschte Folgen auch dieser EU-Verordnung absichern.

Man kann zum Glück noch per sog. „Rechtswahlklausel“ in einem Testament verfügen, daß die eigene Staatsbürgerschaft weiterhin bestimmt, welches Erbrecht angewendet wird. "Selbst bestehende Testamente lassen sich normalerweise um einen solchen Passus ergänzen", sagt ein Rechtsanwalt .

Ganz besonders unangenehme Probleme ergeben sich jedoch bei binationalen Ehen. Für sie läuft eine Rechtswahl, die sich an der Staatsbürgerschaft der Partner orientiert, ins Leere. Paare mit unterschiedlichen Nationalitäten sollten daher statt eines gemeinschaftlichen Testaments einen Erbvertrag abschließen.

Eine ausführliche Beratung empfiehlt sich auch aus Kostengründen. "Wenn deutsche Nachlaßrichter nach spanischem oder katalanischem Recht einen Nachlaß verteilen sollen, geht das nicht ohne zusätzliche Kosten für Gutachten und Rechtsanwälte", warnt ein Fachanwalt.

Hinzu kommt, daß die Erbschaftsteuer durch diese EU-Gesetzesvorschrift nicht harmonisiert wird, d. h. jedes Land wird nach wie vor eigene Erbschaftssteuern  erheben. Doppelbesteuerungsabkommen sind Mangelware. "Im schlimmsten Fall zahlen Erben dann sogar doppelt", so ein Jurist.
Abschließend möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, daß  es dringend erforderlich ist, wenn Sie im Ausland wohnen einen Rechtsanwalt oder Notar zur persönlichen Beratung hinzuziehen.



Erbschaft

Wehe - wehe, wenn ich auf das Erbe sehe...
Wer sich bei seinen lieben Erben in guter Erinnerung behalten will, sollte rechtzeitig reinen Tisch machen. Ihre „spanische Villa” unterliegt dem höchsten Erbschaftssteuersatz der EU oder vielleicht sogar der ganzen Welt. Damit ihre Lieben nicht mit Zähneknirschen ob der -im ungünstigsten Fall- bis zu über 81% (sic!!) Prozent “Ent”-Erbschaftssteuer in Spanien am Sarg stehen.
Die spanisch-deutsche Gesetzeslage kann zu dramatischen Auswirkungen führen. Dagegen hilft nur ein mit qualifizierter Beratung erstelltes Testament. Bei sehr vielen Haus- oder Appartementbesitzern ist noch nicht einmal das Problembewusstsein, daß hier im voraus gehandelt werden muss, vorhanden.
Denn diese Situation zwingt nicht wenige Erben zum Zwangsverkauf der Immobilie. Manche sind schon in der Klemme, weil die Banken mit dem Tod des Eigners die Konten sperren und damit z. B. Wasser, Heizung, lfd. Steuern und Abgaben, Strom, Telefon mangels Zahlung nicht mehr funktionieren. Mit der Sterbeurkunde allein ist wenig geholfen. Falls die Erben deutsche Familienangehörige sind, werden sie sich auch über die vergleichsweise winzigen Freibeträge wundern. Deutsche Immobilien-besitzer tun sehr gut daran, sich mit den spanisch-deutschen Erbgesetzen frühzeitig vertraut zu machen! Für die Gestaltung von Erbverträgen, Testamenten und Immobilienübertragungen sind Notare die eigentlich einschlägigen aber die hiesigen sind wiederum mit den ebenso zutreffenden deutschen Gesetzen nicht vertraut, Fachdolmetscher sind nicht zu bekommen, und beide Genannten scheinen generell mit diesem Thema überfordert. Zur dringend notwendigen Aufklärung über Maßnahmen zur Reduzierung der Erbschaftssteuerlast und zur sachgerechten Regelung der Vermögensnachfolge ist es unverzichtbar, sich bei einem spezialisierten
  Rechtsanwalt beraten zu lassen.

 

 

Notariat

17600 Figueres

Notaria de Don José Antonio de Diego Vallejo
La Rambla 23, 4ª 
Tel. +34 972 675 313
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Dieser Notar spricht deutsch.

 

 

 

Rechtsanwälte

Erbschaft

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Abogados / Rechtsanwälte „Alejandro Espada Gerlach & Asociados“ ist eine multidisziplinäre Anwaltskanzlei mit jahrelanger Erfahrung und Spezialisierung in den Bereichen Erbrecht, Immobilienrecht, ausländische Investitionen. Ebenso in der Konzipierung von Verträgen aller Art, Prozessrecht, Zivilrecht, Handelsrecht und dem internationalen Privatrecht.

Die Anwälte beraten Sie gerne auf Deutsch, Spanisch, Englisch, Französisch, Katalanisch oder Schwedisch!



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Buchvorstellung Fachbuch Recht Spanien

Alle hier vorgestellten Bücher stammen von Edition für internationale Wirtschaft www.edition-spanien.de

in Zusammenarbeit mit Löber & Steinmetz

Löber & Steinmetz, deutsch spanische Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwälte: Dr. Löber, Dr. Steinmetz, Jan Löber
Tel. +49 69 22 11 23 / Köln Tel. +49 221 55 40 55 18
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Erben und Vererben in Spanien

Deutsch-spanische Erbschaftssituation • Deutsch-spanische Erbsteuersituation • Spanisches Erbschaftsteuergesetz • Neues Erbrecht für Residenten • Checklisten für Erblasser und Erben • Muster

Dr. Burckhardt Löber und Prof. Dr. Erhard Huzel.
5. neu bearbeitete Auflage.
2015. 296 Seiten. Kartoniert. E 48,– ISBN 978-3-921326-63-3


Wer als Erbe oder Erblasser über Vermögen in Spanien disponieren will, wird schwerlich ohne dieses bewährte Standardwerk auskommen. Es sind nicht zuletzt die praktischen Anregungen der Autoren zu Themen der steuerorientierten Erbplanung und des Antritts der Erbschaft, die dem Leser unbezahlbare Erfahrungen der Autoren vermitteln. Das Kompendium für deutsch-spanische Nachlassfragen.

Das dramatisch Neue an diesem Titel liegt in der Darstellung und Wiedergabe der im Jahre 2015 in Kraft getretenen EU-Erbverordnung mit ihren Folgen.

• Verständliche Anleitung für deutsch-spanische Nachlassfälle
• Checkliste für den deutschen Erblasser mit Vermögen in Spanien
• Checkliste für den Erben von in Spanien gelegenem Vermögen
• Wichtige internationale Abkommenstexte und spanische Gesetzesauszüge
• Das spanische Erbschaftsteuergesetz in deutscher Übersetzung

Eine praxisorientierte Einführung mit vielen nützlichen Hinweisen, die nicht zuletzt auch aufgrund ihrer leichten Verständlichkeit eine angenehme Lektüre bietet. ... Für jeden unverzichtbar, der einen Fall mit „Nachlass in Spanien“ betreut. (Dr. Rembert Süß in „Zeitschrift für Erbrecht“, Zerb Verlag).



 

Ausländer in Spanien
Hinweise • Rechte • Möglichkeiten

Dr. Burckhardt Löber, Alexander Steinmetz und Fernando Lozano,
Rechtsanwälte und Abogados in Frankfurt am Main und Valencia.
6. Auflage. 2008. 224 Seiten. Gebunden. E 34,– ISBN 978-3-921326-59-6.


Der gut verständlich geschriebene Ratgeber gehört als wichtige Lebenshilfe in das Handgepäck eines jeden deutschsprachigen Residenten in Spanien.

„... ein solider und umfassender Ratgeber in deutsch-spanischen Rechts- und Wirtschaftsfragen ...“
(Georg Boomgaarden, ehem. dtsch. Botschafter in Madrid).

„Lotse durch Gesetzesklippen“ (Hamburger Abendblatt).



Grundeigentum in Spanien

Handbuch für Eigentümer, Käufer und Verkäufer

Dr. Burckhardt Löber, Rechtsanwalt und Abogado in Frankfurt/Main und Valencia.
6. Auflage. 2000. 236 Seiten. Gebunden. E 38,– ISBN 978-3-921326-60-2.
7. Auflage in Vorbereitung für 2016.

Der Leser erhält durch die Lektüre ein ausgezeichnetes Feeling von der andersartigen spanischen Immobilienlandschaft. Ein unverzichtbares Werk für jeden, der spanisches Immobilieneigentum besitzt, es erwerben oder übertragen möchte.

„Das Buch erweist sich als unverzichtbares Werk für jeden, der Immobilieneigentum in Spanien erwerben möchte oder es schon besitzt.“ (Welt am Sonntag).




Wohnungseigentum und Urbanisationen in Spanien

Handbuch für Eigentümer und Gemeinschaften

Dr. Burckhardt Löber, Frankfurt am Main, Professor Dr. Pérez und Prof. Dr. Huzel.
5. Auflage. 2005. 204 Seiten. Gebunden. E 34,– ISBN 978-3-921326-52-7


Das deutsch-spanische Autorenteam hat es glänzend verstanden, die schwierige Materie gut verständlich auzubereiten und darzustellen. Aus dem Inhalt:

• Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
• Eigentumsübergang
• Abberufung des Präsidenten
• Die Urbanisationsgemeinschaft



Mieten und Vermieten in Spanien

Wohn- und Geschäftsraummiete • Praktische Erläuterungen • Spanisches Mietgesetz in deutscher Sprache

RA Harald Schlüter, MLE, und Assessor Friso Ross. 2003. 132 Seiten. Gebunden.
E 34,– ISBN 978-3-921326-37-4 Mit Aktualisierung in 2016.



 

Código Civil – Das spanische Zivilgesetzbuch –
Spanisch-deutsche Gesetzesausgabe. Dr. Witold Peuster. 2002. 1.096 Seiten.
Gebunden. E 85,– ISBN 978-3-921326-33-6

Nachtrag 2010 von Dr. Burckhardt Löber und Fernando Lozano.


Das wichtigste spanische Zivilgesetz und Rückgrat des spanischen Rechtssystems, der Código Civil, ist von Peuster, einem bekannten deutschen Zivilrechtler mit internationaler Ausrichtung, in die deutsche Sprache übersetzt worden. Den Autoren ist es gelungen, ein Jahrhundertgesetz wie den spanischen Código Civil in die deutsche Sprache zu „transportieren“ und es dem Interessenten mit deutscher Zunge verständlich zu machen.

Das Standardwerk für den deutsch-spanischen Rechtsverkehr. Ein absolutes Muss für Fachübersetzer und für deutsch-spanische Anwaltskanzleien.

„ ... ein enorm nützliches Instrument, dessen Anschaffung einerseits für Juristen zu empfehlen ist, die mit dem spanischen bürgerlichen Recht arbeiten, und das sich andererseits für Sprachmittler als äußerst arbeitssparend und lehrreich erweisen kann.“ (Jan Pohl in „Mitteilungen für Dolmetscher und Übersetzer“
1/2003).



 

Handels- und Wirtschaftsrecht in Spanien
Herausgeber: Dr. Burckhardt Löber, Richard Wicke, Prof. Dr. Erhard Huzel.
2. Auflage. 2008. 582 Seiten. Gebunden. E 85,– ISBN 978-3-921326-54-1.


Gemeinschaftswerk namhafter dtscher und spanischer Fachautoren zu Kernthemen wie:

• Spanisches Verbraucherschutz- und AGB-Recht
• Darlehens- und Kreditverträge im spanischen Recht
• Vertragsstrafe in handelsrechtlichen Verträgen
• Kaufrecht in Spanien
• Franchising in Spanien
• Eigentumsvorbehalt, Mobiliarhypothek und Sicherungsübereignung
• Geschäftsraummiete in Spanien

„ ... ein praktisches Buch, das zum Handwerkszeug eines jeden deutschen RA zählen sollte, der im spanischen Rechtsbereich tätig ist.“


 

Die spanische GmbH
Ein Handbuch für den Praktiker

Dr. Burckhardt Löber, Alexander Steinmetz und Fernando Lozano, Rechtsanwälte
und Abogados in Frankfurt am Main und Valencia. 4., neu bearbeitete Auflage.
2012. 287 Seiten. Kartoniert. E 50,– ISBN 978-3-921326-61-9.


Umfassende Erläuterungen zum spanischen GmbH-Recht aufgrund des neuen Kapitalgesellschaftsgesetzes des Jahres 2010. Das Buch versteht sich als Leitfaden und „Kochrezept“ der SL-Existenz „von der Wiege bis zur Bahre“. Seine Autoren sind ausgewiesene Experten des spanischen Wirtschaftsrechts.


 

Firma in Spanien
Ein Handbuch für Unternehmer und Firmengründer

Löber, Fábregat, Poniatowski, Bilz, Rechtsanwälte in Frankfurt und Barcelona.
2005. 204 Seiten. Gebunden. E 34,– ISBN 978-3-921326-40-4


Ein sehr umfassendes, um nicht zu sagen unentbehrliches Instrument zur Hand, das dem Leser in wichtigen Lebensfragen der Firma in Spanien zur Seite steht. Ein kompetentes Gemeinschaftswerk deutsch-spanischer Wirtschaftsanwälte.



Spanisches Arbeitsrecht
Grundlegende Einführung • Arbeitnehmerstatut • Dekret über Führungspersonal
• Streik- und Aussperrungsrecht

Ilja I. Selenkewitsch, Rechtsanwalt und Abogado in Berlin und Madrid. 2004.
442 Seiten. E 46,– ISBN 3-921326-51-6


Ein Spezialwerk für die Abteilung „Human Resources“.